Mobbing

Grundlegende Informationen zum Thema Mobbing / Mobbingberatung


 

Mobbing ist ein Phänomen, das in jeder Gruppe von Menschen vorkommen kann. Besonders häufig haben wir es mit Mobbing am Arbeitsplatz zu tun, zunehmend begegnet es uns aber auch in der Schule oder im Internet. Dort, man sich der Situation nicht entziehen kann, z.B. weil man nun einmal seinen Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten muss und nicht einfach die Stelle wechseln kann oder schulpflichtig ist, sind die Auswirkungen oft einschneidend. Mobbing kann zu ernsthaften Erkrankungen bei den Betroffenen führen, darüber hinaus auch das Arbeitsklima in einem Ausmaß schädigen, dass sogar ernsthafte Einbußen der Wettbewerbs- und/oder Leistungsfähigkeit (des Unternehmens bzw. der Institution) möglich sind. Damit wird es zu einem betriebswirtschaftlichen Kostenfaktor. Die mit den gesundheitlichen Folgen verbundenen Kosten für die Sozialversicherungen werden der Allgemeinheit aufgebürdet. Dadurch wird Mobbing zu einem volkswirtschaftlich wie gesellschaftlich unakzeptablen Kostenfaktor.

 

Eine Gesetzesnorm, die den Begriff Mobbing ausdrücklich definiert, gibt es in Deutschland nicht.

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing in Anlehnung an den Begriff der Belästigung in § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und führt aus, damit habe der Gesetzgeber letztlich auch den Begriff Mobbing umschrieben. Es handelt sich demnach um Mobbing, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG vom 25.10.2007, Aktenzeichen 8 AZR 593/06)

 

Bereits zuvor hatte das Landesarbeitsgericht Erfurt Mobbing in arbeitsrechtlicher Hinsicht wie folgt definiert: „Im arbeitsgerichtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen“ (LAG Erfurt vom 10.04.2001, Aktenzeichen 5 SA 403/00).

 

Häufig ist es nicht einfach, Mobbing von anderen Konflikten zu unterscheiden. Konflikte gehören zum Leben und können produktiv zugunsten aller Beteiligten genutzt werden. Eskaliert ein solcher Konflikt, kann er in einen für alle Beteiligten ungesunden, unproduktiven Prozess von Mobbing münden. Allerdings wird der Vorwurf des Mobbings häufig leichtfertig erhoben. Unberechtigte Vorwürfe des Mobbings in der Arbeits- und Privatsphäre und in der Politik haben ebenso Hochkonjunktur und können selbst eine kaschierte Form des Mobbings sein und dementsprechend gravierende Schäden produzieren.

 

Für die Betroffenen kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Mobbingdefinitionen der Rechtsprechung erfüllt sind, auch ein sonstiger Konflikt am Arbeitsplatz kann belastend sein. Ein Verhalten, welches noch kein Mobbing im Rechtssinne darstellt, ist häufig auch so rechtlich angreifbar. Gegebenenfalls kann dies dazu beitragen, das Entstehen einer Mobbingsituation zu verhindern. In anderen Fällen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung leichter zu erreichen, wenn die Fronten noch nicht so verhärtet sind.

 

Um eine optimale Unterstützung für meine Mandanten zu gewährleisten, habe ich mich dem Fachverbund des Vereins gegen psychosozialen Stress und Mobbing e. V. (VPSM) angeschlossen. Der VPSM ist eine unabhängige, gemeinnützige Institution, die am 12.12.1995 von 12 Personen gegründet wurde und finanziert sich durch Spenden, Förderbeiträgen, Fortbildungs- und Beratungseinnahmen. In Berlin kooperiere ich insoweit mit Herrn Gabriele Compagnino (Certified Business & Personal Coach, Systemischer Berater, NLP Master Practitioner, Arbeitsplatz- und Mobbingberater VPSM), dessen Kontaktdaten sie dem Internetauftritt des VPSM entnehmen können. Je nach Sachlage und Wunsch des Kunden ist damit eine für den Arbeitgeber etc. nicht offensichtliche Beratung, eine Vermittlung durch Herrn Compagnino mit rechtlicher Beratung durch mich sowie selbstverständlich auch eine anwaltliche außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung durch mich möglich. Für weitere Fragen bezüglich des möglichen Vorgehens können Sie mich gerne kontaktieren.